Zu jeder Zeit können Sie einen Antrag auf Einsichtsnahme stellen, allerdings immer bezogen auf eine Rechtseinheit. Dies gilt sowohl für Sie als wirtschaftlich berechtigte Person als auf für Dritte.
Eine Auskunft ist ausschliesslich über die offizielle Internetseite des Transparenzregisters möglich. Sie erfordert jeweils den Identitätsnachweis des Auskunftssuchenden nach §20 und nach §21 GwG anhand geeigneter Nachweise.
Nachweise zur Feststellung der Identität ergeben sich aus §12 GwG. Quelle: Transparenzregister.de