Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Transparenzregister anfallen, sind in der entsprechenden Gebührenverordnung aufgeführt. Das gilt sowohl für die Grundgebühr als auch für Sie entstehende ggf. spezielle Kosten, z.B. für eine Einsichtnahme in das Transparenzregister. Quelle: transparenzregister.de