Was bedeutet das Transparenzregister für Vereine?
Beim Thema Transparenzregistermeldung für Vereine sind viele Vereine unsicher, was ihren Status und ihre Meldepflicht anbetrifft. Ein Grund sind rückwirkende Gebührenbescheide, die an unzählige Vereine verschickt worden sind, denn es hat sich herumgesprochen, dass darunter zahlreiche Betrugsversuche waren. Tatsächlich gibt es für Vereine einige Erleichterungen durch die Gesetzeserneuerungen von 2021.
Sind auch gemeinnützige Vereine dazu verpflichtet, für das Transparenzregister Gebühren zu zahlen und können diese Gebührenbefreiungen erhalten? Wer sind wirtschaftliche Berechtigte im Sinne des Transparenzmelderegister bei einem Verein? Wir klären gerne die wichtigsten Fragen rund um den Zusammenhang zwischen dem Transparenzregister und Vereinen auf.
Warum müssen Vereine sich beim Transparenzregister anmelden?
Laut der Rechtsprechung des Geldwäschegesetzes von 2017 (§ 20 Abs. 1 GwG) haben neben vielen anderen Gesellschaftsformen auch eingetragene Vereine und deren wirtschaftlich Berechtigte eine Meldepflicht und müssen eine Meldung im Transparenzregister vornehmen.
Was kann passieren, wenn der Verein nicht angemeldet ist? Wann muss die Anmeldung vorgenommen werden?
Durch eine Novelle des Transparenzregisters im Juni 2021 haben sich für eingetragene Vereine einige Erleichterungen ergeben. Sind sie im Vereinsregister eingetragen und ist dieses elektronisch abrufbar, werden diese automatisch von dort ins Transparenzregister übertragen. Aktiv muss vom Verein her also keine Anmeldung erfolgen.
Eine automatische Eintragung ins Transparenzregister erfolgt spätestens bis zum 01.01.2023.
Transparenzregister-Meldung.de ist der Meldeservice zum Transparenzregister und übernimmt die Anmeldung, Übermittlung und Aktualisierung Ihrer Firmendaten. Schnell, einfach und zuverlässig.
Meldung zum Transparenzregister
Wann sind Bußgeldbescheide korrekt?
Von wem kann/soll die Anmeldung vorgenommen werden?
Wann muss ein Verein Daten an das Transparenzregister übermitteln, obwohl er automatisch erfasst wurde?
- Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in das Register gemeldet worden sind
- mindestens ein wirtschaftlich berechtigtes Vereinsmitglied nicht zum Vereinsvorstand gehört, aber aus anderen Gründen wirtschaftlich berechtigt ist
- ein wirtschaftlich Berechtigter seinen Wohnort im Ausland hat oder dieser keine oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat
Wie hoch sind die Transparenzregister Kosten bei Vereinen?
Wie können sich Vereine von den Gebühren befreien?
Das Wichtigste für Vereine und Verbände zum aktuellen Stand ist, dass sie aktuell keinen Handlungsbedarf haben, solange sie im elektronischen Vereinsregister geführt werden. Somit sind gesonderte Anmeldungen nicht mehr nötig. Außerdem ist vorgesehen, ab dem Jahr 2021 keine Gebührenbescheide an Vereine zu versenden.
Wie erhalten Vereine einen Auszug aus dem Transparenzregister?
Vereine können über das Transparenzregister direkt einen Auzug anfordern, müssen sich jedoch dafür im Vorfeld verifizieren. Daher empfehlen wir über unseren Transparenzregister Auszugsservice die einfache und unkomplizierte Bestellung eines Transparenzregister Auszugs für den jeweiligen Verein. Weitere Informationen und die Bestellung selbst können Vereine unter www.transparenzregisterauszug-verein.de vornehmen.
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